Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Ablauf einer Psychotherapie

Ich arbeite in einer Privatpraxis, d.h. ich habe eine Approbation, also eine staatliche Behandlungserlaubnis, jedoch keine Kassenzulassung.  Trotzdem kann ich unter bestimmten Bedingungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Siehe Kosten/Abrechnung.

Erstkontakt

Der erste Kontakt erfolgt über Telefon oder Email. Dabei wird das Anliegen kurz erläutert. Ein Termin für ein persönliches erstes Gespräch wird vereinbart. Ab dem 15. Lebensjahr kann eine Psychotherapie auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

Jede Psychotherapeut*in ist verpflichtet, während oder nach der Therapie Aufzeichnungen über den Verlauf der Stunde zu machen. Diese Aufzeichnungen sind selbstverständlich streng vertraulich. Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht, wie eine Ärzt*in.

Probatorik oder Probestunden

Die ersten Stunden dienen der Klärung des Anliegens und der Passung zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in, ebenso zwischen Patient*in und anzubietendem Verfahren und dessen Diagnostik. Nach diesen Sitzungen kann dann entschieden werden, welche Therapieform notwendig und sinnvoll erscheint und ob die Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll.

Therapieverfahren

Kurzzeit-Psychotherapie

Es wird unterschieden zwischen der Kurzzeit-Psychotherapie, welche bis zu 24 Sitzungen (aufgeteilt in 2×12 Stunden) dauert und der Langzeit-Therapie.

Psychoanalytische Psychotherapie (Langzeit-Therapie)

Bei Kindern und Jugendlichen/jungen Erwachsenen sind dies mit max. 180 Stunden und bis zu zwei Stunden pro Woche möglich. Begleitende Elterngespräche kommen hier je nach Alter noch hinzu.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeit-Therapie)

Hier ist der Fokus ein eingegrenzter, meist aktueller Konfliktbereich. Bei Kindern und Jugendlichen/jungen Erwachsenen sind dies max. 180 Stunden mit 1 bis 2 Stunden pro Woche. Auch hier kommen je nach Alter begleitende Elterngespräche hinzu.

Die Behandlung

Im Behandlungsverlauf ergibt sich eine Art Muster, welches erkennen lässt, wie unbewusst mit sich und anderen Menschen umgegangen wird. Meistens ist dieser Umgang sehr sinnvoll in früheren Lebenssituationen gewesen, in der gegenwärtigen Situation allerdings häufig unangemessen und hinderlich für die eigene, weitere Entwicklung. Dies kann zu unangemessenem Erleben, Verhalten oder zu Krankheitssymptomen führen. Der therapeutische Prozess führt zu einer Klärung und unterstützt bei der Suche nach anderen Konfliktlösungen, um Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern und ein gesundes Leben zu ermöglichen.

Die psychotherapeutische Behandlung kann bei folgenden Symptomen und Problemen sinnvoll sein:

  • Ängste und Phobien,
  • Sozialer Rückzug, Lustlosigkeit, Stimmungsschwankungen, auffällig schüchternes Verhalten
  • Aggressives Verhalten oder Selbstverletzungen, z.B. Ritzen
  • Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Kindern
  • Schlafstörungen, Alpträume, Einnässen, Einkoten
  • Hänseleien und Ausgrenzungen
  • Traumatisch erlebte Erfahrungen
  • sexuelle Reifungskrisen
  • Essstörungen wie Anorexie, Bulimie, Adipositas
  • Depressionen und Selbstmordgedanken
  • Konzentrations- und Lernstörungen, ADS, ADHS, Zwänge oder Tics
  • Traumatisierungen durch körperliche/psychische Misshandlung, sexuellen Missbrauch
  • Körperliche Beschwerden wie Bauch- oder Kopfschmerzen ohne organischen Befund
  • Anpassungsprobleme bei Trennung/Scheidung der Eltern oder Verlusterfahrungen
  • Entwicklungsverzögerungen und Entwicklungsbesonderheiten
  • Leistungsangst, Leistungsversagen, Schulängste, Trennungsängste
Für mehr Informationen siehe:  Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer