Abrechnung/Kosten

Gesetzlich Versicherte

Da es nicht genügend Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gibt, müssen Patienten manchmal monatelang auf einen Behandlungsplatz warten, obwohl sie (nach §13 Abs.3 SGB V) einen Rechtsanspruch darauf haben. Wer aber belegen kann, dass er schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt hat, dort zeitnah kein Behandlungsplatz zu bekommen ist und dringend eine Behandlung für sein Kind braucht, kann bei seiner Krankenkasse beantragen, dass sie die Kosten der Behandlung bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung übernimmt.

Vor Beginn muss man sich als Patient*in (oder die Eltern) unbedingt die Einwilligung für eine solche „Abrechnung per Kostenerstattung“ von der gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich einholen. Ich kann Sie in einem persönlichen Gespräch über die Vorgehensweise informieren.

Bei der Bundespsychotherapeutenkammer(BPtK) finden Sie dazu detaillierte Informationen. Der Ratgeber (Wege zur Psychotherapie u.a.) kann von der Homepage der BPtK (www.bptk.de) heruntergeladen werden.

Privat Versicherte

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Zumeist werden die Kosten übernommen, im Vorfeld sollte jedoch abgeklärt werden, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme die jeweilige Krankenkasse benötigt. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  (GOP).

Selbstzahler

Eine psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil liegt darin, dass ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen kann und die in Anspruch genommenen Leistungen nicht in den Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird Ihnen von mir privat in Rechnung gestellt. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  (GOP).